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Lecture Versicherungsrecht (LL.M.) , in 48143 Münster
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Fachbereich: | Allgemein, LL.M.: Master of Laws |
Starttermin: | 25.04.2023 |
Dauer: | 4 Semester |
Ort: | Münster |
Kosten: | EUR 9.900,- |
Beschreibung des Master-Lehrgangs
Das Programm
Während das Versicherungsrecht in der universitären Ausbildung nur ein Schattendasein fristet, eröffnet es dem spezialisierten Jurist:innen in der Praxis attraktive Betätigungsfelder. Für schadens-, vertrags- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwältinnen und Anwälte sind Kenntnisse insbesondere im Versicherungsvertragsrecht unverzichtbar. Dies belegt nicht zuletzt die Entscheidung der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, eine Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht einzurichten. Darüber hinaus bietet aber auch die Versicherungswirtschaft schon seit jeher Volljurist:innen anspruchsvolle Berufs- und Karrieremöglichkeiten. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen im Jahre 2003 den Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ eingerichtet. Er ist von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis gemeinsam konzipiert worden und vermittelt vertiefte Kenntnisse in allen wichtigen Versicherungssparten. Der Studiengang berührt darüber hinaus zentrale Fragestellungen des Versicherungsaufsichtsrechts und macht die (vorwiegend) juristisch ausgebildeten Teilnehmenden auch mit den Grundzügen des Versicherungsmanagements, des Risikomanagements (Versicherungsmathematik) und der Versicherungsmedizin vertraut. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Da der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Versicherungsrecht“ im Sinne von § 14a der Fachanwaltsordnung behandelt, ermöglicht er den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht“. Berufsfeld / Zielpublikum Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an Jurist:innen, Ökonom:innen und Mathematiker:innen, die eine Führungsposition in einem Versicherungsunternehmen, einer Anwaltskanzlei oder einer Bank anstreben. Angesprochen sind nicht nur Berufserfahrene, sondern auch junge Absolvent:innen und Berufseinsteigende sowie Referendarinnen und Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten. Der Studiengang steht - nach Absolvierung eines Vorschaltkurses - auch Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen offen.
Aufnahme und Zugangsvoraussetzungen
Gesamtkosten ca. € 9.900
Studiengebühren
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
Berufserfahrung
Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus.
Zusätzliche Informationen
Der Abschluss
Master of Laws (LL.M.) Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praktische Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses national wie international anerkannten Mastergrades werden die Absolventinnen und Absolventen als Expert:innen auf dem Gebiet des Versicherungsrechts ausgewiesen, können sich von ihren Mitbewerbenden absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen mit entsprechenden Gehaltsaussichten. Ein abgeschlossenes Masterstudium berechtigt zudem gemäß den Promotionsordnungen der Universitäten im jeweiligen Fachbereich zur Promotion. Die Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht Der Studiengang „Versicherungsrecht“ bietet Jurist:innen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht“ Voraussetzung sind.
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